Software für Architekten und Ingenieure: HOAI detail 2024 mit "Splittertabellen"
HOAI detail (Excel)
Erlaubt die bis ins Detail der einzelnen Teilleistungen aufgegliederte Honorarermittlung
Das leistungsstärkste Honorar-Programm von Bauskript ist HOAI detail 2024, es erlaubt die bis ins Detail der einzelnen Teilleistungen aufgegliederte Honorarermittlung für Architekten und Ingenieure.Gratis Download: Windows | MacOS
Komplexität der Honorarermittlung
Das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen ist oft auch für Architekten und Ingenieure nicht einfach zu berechnen, denn die zugrundeliegende Honorarordnung (HOAI) ist komplex.Aus diesem Grund ist auch jede dritte Honorarberechnung "mit Fehlern behaftet". Das ist zum einen für die Architekten und Ingenieure ärgerlich, wenn Sie weniger abrechnen, als ihnen zustünde, zum anderen auch für die Bauherren, denen ein zu hohes Honorar in Rechnung gestellt wird.
Beide tun gut daran, für diese komplexe Berechnung eine verlässliche Software einzusetzen, um einerseits teure Fehler zu vermeiden, andererseits auch viel Zeit zu sparen, denn die manuelle Berechnung dauert meist Stunden.
Mit dieser Exceltabelle können Sie durch Eingabe der anrechenbaren Kosten, Honorarzone, und Honorarsatz das Honorar nach HOAI für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Anlagen ermitteln.
Aufschlüsselung des Honorars nach Einzelleistungen
Das Besondere an diesem HOAI-Programm ist eine Aufschlüsselung des Honorars nach Einzelleistungen (z.B. Mengenermittlung oder Erarbeiten der Bauvorlagen). Das Programm enthält die Bewertungstafeln für Teilleistungen gem. der an die veränderten Leistungsbilder der HOAI 2021 angepasste Oehms-Tabelle (Splittertabelle). Hierdurch sind sehr differenzierte Honorarangebote und -berechnungen möglich.Prüffähigkeit der Abrechnung
Neben dem Ergebnis liefert die Tabelle auch die komplette Berechnungsformel: wichtig für die Prüffähigkeit der Abrechnung. Denn wenn der Rechenweg nicht nachvollziehbar ist, kann der Auftraggeber (Bauherr) mangelnde Prüffähigkeit monieren und die Rechnung zurückweisen. Hiervon wird in der Praxis auch umfassend Gebrauch gemacht, sicher nicht nur, weil die Zahlungsverweigerer unbedingt die Rechnung verstehen wollten, sondern weil sich dieses Vorgehen als beliebte Verzögerungsstrategie etabliert hat.Dieses Programm schafft daher Rechtssicherheit insofern, dass der Berechnungsvorgang nachvollziehbar dargelegt wird.
Die Bewertung von Teilleistungen der Leistungsphasen
Die Software HOAI detail ermöglicht eine weitere Aufgliederung, der von der HOAI vorgegebenen kleinsten rechnerischen Bausteine für die Honorierung, nämlich die Leistungsphase. Die Aufgliederung erfolgt nach den einzelnen Grundleistungen der HOAI (Teilleistungen).Die "Oehms-Tabellen" wurden in Anlehnung an die drei Bewertungstafeln der HOAI-Kommentare Locher / Koeble / Frik, Korbion / Mantscheff / Vygen, Pott / Dahlhoff / Kniffka und weiterer in der Praxis verwendeter Splittertabellen unter Bereinigung von Ausreißern entwickelt und stellen damit einen Konsens der derzeit anerkannten Größenordnungen dar.
Die Anwendung der Tabellen ist jedoch nicht in jedem Fall zulässig, denn nach der regierungsamtlichen Begründung stellen die Leistungsphasen die "kleinsten rechnerischen Bausteine" dar. Die HOAI fordert andererseits in § 8 ausdrücklich die anteilsmäßige Bewertung von Teilleistungen und schreibt diese in bestimmten Fällen zwingend vor.
Anwendungsfälle
Die Splitterung der Leistungsphasen in Teilleistungen ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn ausdrücklich nur einzelne Teilleistungen beauftragt worden sind. Siehe § 8 (2) HOAI.
- Wenn Teilleistungen von anderen fachlich Beteiligten übernommen werden. Beispielsweise zur Festlegung der Honorarverteilung, wenn mehrere Planer als Arbeitsgemeinschaft tätig sind, oder als Subunternehmer Teilleistungen übernehmen.
- Zur Feststellung des Honorars für erbrachte Teilleistungen im Falle der vorzeitigen Kündigung.
Eine Abrechnung von Teilleistungen kommt dagegen nicht in Betracht:
- Wenn der Architekt einzelne Teilleistungen nicht erbracht hat, obwohl sie (z.B. durch Übertragung einer kompletten Leistungsphase) beauftragt waren. In solchen Fällen ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Kürzung des Honorars unzulässig (Pott / Dahlhoff / Kniffka).
Anwendungshinweis:
Alle in der Software HOAI detail hinterlegten Tafeln sind Orientierungshilfen ohne Allgemeingültigkeit. Jede Bewertung muss in Abhängigkeit zur jeweiligen Aufgabestellung auf den Einzelfall angepasst und individualisiert werden.Verwendete Literatur:
KORBION, Hermann, MANTSCHEFF, VYGEN: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Stand: 5. ÄndVO, Inkrafttreten 1. 1. 1996), Kommentar. Mit Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (GiA), 6., neubearb. und erw. Aufl., München: Beck 2004.
LOCHER, Ulrich, KOEBLE, Wolfgang, FRIK, Werner: Kommentar zur HOAI. Mit einer Einführung in das Recht der Architekten und Ingenieure, 9., neu bearb. und erw. Aufl. [Stand: 20.10.2005], Neuwied: Werner Verlag 2006.
POTT, Werner, DAHLHOFF, Willi, KNIFFKA, Rolf: Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure: (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). HOAI Kommentar, 7., wesentlich erw. und neubearb. Aufl. unter Berücksichtigung der 5. HOAI-Novelle vom 21. September 1995, Essen, Köln-Braunsfeld: Verlag für Wirtschaft und Verwaltung Wingen 1996.